AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(gemäß den Richtlinien des Illustratoren Organisation e.V.)

1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem
Illustrator und dem Auftraggeber ausschließlich. Abweichende Individualvereinbarungen,
Vertrags- und Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, auch
für alle zukünftigen Folgegeschäfte einschließlich solcher, die mündlich,
insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden, selbst dann, wenn in den
Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

2. Urheberschutz und Nutzungsrecht
Die vom Illustrator zu erbringenden Leistungen unterfallen dem Urheberrechtsschutz.
Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und
des Urheberrechtsgesetzes. Die Zahlung lediglich eines Werkhonorars
berechtigt noch nicht zur Nutzung. Hierzu bedarf es vielmehr einer gesonderten
Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten und deren angemessener
Vergütung.

3. Aufträge
Vom Illustrator übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle sind
verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.
Der Illustrator ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte heranzuziehen.
In diesem Fall wird er deren etwaige Nutzungs- und sonstigen Rechte
in dem dem Auftraggeber geschuldeten Umfang erwerben und dem Auftraggeber
einräumen.

4. Vergütung
Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden, einschließlich
Präsentationen, Entwürfe und Werkzeichnungen, sind vergütungspflichtig,
soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Die Vergütung setzt sich zusammen aus:

a) der Entwurfsvergütung
b) der Werkzeichnungsvergütung
c) der Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte an der Werkzeichnung.

Mangels anderweitiger Vereinbarungen wird eine vom Auftraggeber
versprochene und/oder gezahlte Vergütung wie folgt auf die einzelnen
Vergütungsbestandteile angerechnet:

30 % auf die Entwurfsvergütung
30 % auf die Werkzeichnungsvergütung
40 % auf die Nutzungsrechte, sofern solche eingeräumt werden.

Der Vergütungsanspruch für etwaig eingeräumte Nutzungsrechte entsteht
unabhängig davon, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der
Auftraggeber von den Nutzungsrechten Gebrauch macht. Werden keine
Nutzungsrechte eingeräumt, so entfällt die Vergütung für die Nutzung, nicht
jedoch die Vergütung für die bis dahin geleisteten Arbeiten. Vorschläge des
Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die
Höhe der Vergütung.

Werden keine Nutzungsrechte vereinbart, ändert sich die Verteilung wie folgt:

50 % auf die Entwurfsvergütung
50 % auf die Werkzeichnungsvergütung.

Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden
Umsatzsteuer zu entrichten sind. Die Künstlersozialversicherungsabgabe ist
vom Auftraggeber zusätzlich zu entrichten und nicht in der Vergütung enthalten.

5. Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
Erstreckt sich ein Auftrag in seiner Abwicklung über mehr als vier Wochen
oder erfordert er vom Illustrator finanzielle Vorleistungen, die 50 % der zu
entrichtenden Vergütung übersteigen, so sind folgende Abschlagszahlungen
zu leisten:

1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung
1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten
1/3 nach Ablieferung.

Wird der Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben dem Illustrator zumindest
die Ansprüche auf die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung nach dem oben
Genannten bereits fällig gewordenen Abschlagszahlungen. Im Übrigen gilt
§ 649 BGB. Der Auftraggeber gerät mit einer Zahlung ganz oder teilweise in
Verzug, wenn er nach Ablauf von 14 Tagen nach Ablieferung nicht zahlt, ohne
dass es einer Mahnung bedarf.
Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang,
entsteht ihm daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der
Vergütung. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom
Illustrator anerkannt sind.

6. Nutzungsrechte, Eigentum, Eigenwerbung
An den Arbeiten oder Leistungen des Illustrators werden, soweit vereinbart,
nur Nutzungsrechte eingeräumt. Ein Eigentumsrecht, insbesondere an
Entwürfen (Skizzen, Layouts) und Werkzeichnungen (Final Art), die er erstellt
oder erstellen lässt, wird nicht eingeräumt. Alle dem Auftraggeber im Rahmen
des Auftrags übergebenen zwei- und/oder dreidimensionalen Werkstücke
(Entwürfe, Werkzeichnungen, Modelle, Dummies, Muster) bleiben im Eigentum
des Illustrators. Dem Auftraggeber wird ein Recht zum Besitz nur solange eingeräumt,
als er zum vertragsgemäßen Gebrauch der Leistung des Illustrators
auf den Besitz der Werkstücke zwingend angewiesen ist. In jedem Fall endet
das Recht zum Besitz spätestens mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses
zwischen dem Illustrator und ihm.

Die Werkstücke sind nach Ende des Rechts zum Besitz unbeschädigt zurückzugeben,
falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Rücksendung
erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Bei
Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe von
100 % der vereinbarten Vergütung zu leisten, ohne durch eine solche Zahlung
Eigentumsrechte zu erwerben.

Die dem Auftraggeber überlassenen Entwürfe dienen der Absprache mit dem
Auftraggeber.Weitergehende Nutzungsrechte daran werden dem Auftraggeber
nicht eingeräumt. Eine etwaige weitergehende vertragliche NutzungsrechtsEinräumung
bezieht sich, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird,
ausschließlich auf die abgenommene Werkzeichnung. Die Leistungen und
Werke des Illustrators dürfen nur in dem Umfang verwertet werden, wie dies
für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus dem Zweck des Auftrags ergibt.
Mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen erhält der Auftraggeber
nur einfache Nutzungs- oder sonstige Rechte, und zwar nur für die vereinbarte
Dauer und den vereinbarten inhaltlichen und räumlichen Umfang der Nutzung;
räumlich geht der Umfang der Nutzungsrechtseinräumung mangels anderweitiger
schriftlicher Vereinbarung zumindest nicht über das Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland hinaus.

Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehende
Nutzung ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Nutzungsrechts- Einräumung sowie gegen Zahlung einer dem Umfang der Mehrnutzung im
Verhältnis zum Entgelt der ursprünglichen Nutzung entsprechenden Vergütung
zulässig.

Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung
des Illustrators. Über den Umfang der Nutzung steht dem Illustrator ein
Auskunftsanspruch zu. Vorschläge oder Vorgaben des Auftraggebers sowie
sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht des Auftraggebers. Rechte
an den Leistungen des Illustrators, insbesondere Nutzungsrechte gehen erst
mit vollständiger Zahlung der gesamten den Auftrag betreffenden Vergütung
des Illustrators auf den Auftraggeber über.

Der Illustrator hat das Recht, seine Arbeit zu signieren und auf den
Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Bei der digitalen
Erfassung der Werke muss der Name des Illustrators mit den Bilddaten
elektronisch verknüpft werden.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen (weder die Originale oder
digitale Dateien noch Reproduktionen) in Teilen oder als Ganzes zu bearbeiten
oder sonst zu verändern und/oder bearbeiten oder verändern zu lassen, es sei
denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Rechteeinräumung. Diese zusätzliche Rechteeinräumung ist in jedem Fall gesondert zu vergüten.

Zur Aufbewahrung ist der Illustrator danach nicht verpflichtet. Der Illustrator
ist insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die im Computer erstellt
wurden, einschließlich des Quell-Codes, aufzubewahren und/oder an den
Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Aufbewahrung
und/oder Herausgabe von Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und
zu vergüten.

Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Namensnennungsrechte
ist der Illustrator berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der
dreifachen vereinbarten Grundvergütung zu verlangen. Das Recht, neben der
Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche, Geldentschädigungsansprüche oder
sonstige Rechte geltend zu machen, bleibt unberührt.
Alle von ihm erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt vom Illustrator
zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn, dass ausdrücklich
etwas anderes vereinbart worden ist.

7. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Mangels anderweitiger Vereinbarungen werden dem Auftraggeber während
der Entwurfsphase je Entwurf ein (1) – nicht Bildelemente tauschender –
Optimierungsschritt nach seinen Angaben eingeräumt, ohne dass dieses als
Sonderleistung berechnet wird. Jede weitere Änderung und/oder neue Schaffung
und Vorlage von Entwürfen, die Änderung und/oder neue Schaffung von
Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (z.B. Manuskriptstudium),
Nebenkosten (z.B. Kuriere) oder technische Kosten (z.B. für Reproduktionen,
Datenträger) werden je nach Aufwand gesondert berechnet. Der Illustrator wird
den Aufwand nach einem von ihm nach billigem Ermessen festzusetzenden
Stunden- bzw. Tagessatz berechnen, der sich an den Vergütungsempfehlungen
des I.O. (Illustratoren Organisation e.V.) orientiert. Etwas anderes ergibt sich,
wenn derartige Leistungen ausdrücklich unter Angabe der Höhe der Vergütung
in der Auftragsbestätigung enthalten sind.

Wird der Vertrag aus Gründen, die der Illustrator nicht zu vertreten hat, nicht
durchgeführt,sind – neben der nach Ziffer 4 und 5 zu zahlenden Teilvergütung
– die angefallenen Nebenkosten vom Auftraggeber zu erstatten. Die Vergütung
für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten
sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge,
die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind.

8. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Illustrator rechtzeitig sämtliche zur
Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen sowie
erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Verfügung zu
stellen.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Illustrator die zur Nutzung dieser
Unterlagen erforderlichen Rechte erhält. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet,
den Illustrator auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die
Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll sein können,
und von denen der Auftraggeber erkennen kann, dass sie dem Illustrator möglicherweise
unbekannt sind. Eine Aufbewahrung und Rückgabe der überlassenen
Unterlagen an den Auftraggeber erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich
vereinbart wird und nur auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Gerät der Auftraggeber durch das Unterlassen der Mitwirkungspflichten in
Annahmeverzug, kann der Illustrator eine angemessene Entschädigung ver- langen.
Soweit der Illustrator zusammen mit dem Auftraggeber gemeinsam Entwicklungsstufen
definiert und der Auftraggeber zur Erreichung dieser Entwicklungsstufen
eigene Leistungen erbringen muss, so ist er verpflichtet, alle von
ihm zu erbringenden Leistungen rechtzeitig zu erbringen.

9. Lieferung, Lieferzeit
Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle technischen
Fragen geklärt, vom Auftraggeber zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu
erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des Auftraggebers
rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind. Geschieht dies nicht und ist auch eine
rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer, vom Auftraggeber akzeptierten
Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand nicht mehr möglich, so verlängert
sich die Frist zur Lieferung um einen angemessenen Zeitraum. Fixgeschäfte
werden nicht geschlossen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages
bleibt vorbehalten.

Die Lieferverpflichtungen des Illustrators sind erfüllt, sobald die Arbeiten und
Leistungen zur Versendung erbracht sind. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten
Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch,
Störungen der Telekommunikation, Störungen des Computers,schwere Krankheit,
unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige vom Illustrator nicht zu
vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferzeit für die Dauer dieser
Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der
Illustrator beim Eintritt eines dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt werden dem Auftraggeber
angezeigt. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der
Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Illustrator Schadensersatz ver- langen, den er durch angemessene Erhöhung der Vergütung entsprechend
den hier vereinbarten Vergütungsregeln nach billigem Ermessen berechnen
darf. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt hiervon
unberührt.

10. Gefahrübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die
Übergabe am Sitz des Illustrators. Soweit der Auftraggeber die Lieferung an
einem anderen Ort wünscht, geschieht dies auf seine Gefahr und Rechnung.
Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur oder, falls ein solcher nicht
eingeschaltet wird, spätestens mit Entgegennahme der Leistung durch den
Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen an den Auftraggeber über, und
zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Illustrator zusätzliche
Leistungen (z.B. Transportkosten oder Anfuhr) übernommen hat.

11. Mängelgewährleistung, Haftung
Bei der künstlerischen Umsetzung des ihm erteilten Auftrages genießt der
Illustrator Gestaltungsfreiheit. Trifft sein Werk nicht den Geschmack des Auftraggebers
oder entspricht sein Stil nicht den Vorstellungen des Auftraggebers,
so begründet dies allein keinen Mangel seiner Leistungen. Die Gewährleistungsrechte
des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die von dem
Illustrator gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in
jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung, überprüft und Mängel unverzüglich
nach Entdeckung gerügt hat. Geringfügige farbliche Abweichungen der
Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder Computerausdruck sind technisch
bedingt und stellen insoweit keinen Mangel dar.

Soweit ein vom Illustrator zu vertretener Mangel vorliegt, ist er zunächst zur
Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung
fehl, so ist der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer von ihm
zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist nach seiner Wahl berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, oder eine entsprechende Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) zu verlangen. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen,
wenn der Mangel auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht
beseitigt ist.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von
Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht
werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

Auf Schadensersatz haftet der Illustrator – gleich aus welchem Rechtsgrund
– nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich des
Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Soweit er den Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, ist die Schadensersatzhaftung
auf den voraussehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftragge- bers sowie Schäden auf Grund von Verletzungen der Kardinalpflichten des Illustrators.

Soweit der Illustrator Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen, Service- Provider) lediglich an den Auftragnehmer durchreicht, beschränkt sich seine
Haftung auf das Auswahlverschulden. Eine Haftung für Computerviren wird
ausgeschlossen, sofern der Illustrator nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
handelt.

Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen
Zulässigkeit der vom Illustrator erbrachten Leistungen. Verletzen die Leistungen
des Illustrators die Rechte Dritter oder sind sie sonst rechtswidrig, weil
sie auf rechtswidrigen Vorgaben und/oder Vorlagen des Auftraggebers
beruhen, so haftet im Innenverhältnis allein der Auftraggeber. Er hat dem
Illustrator sämtlichen daraus resultierenden Schaden, einschließlich der angemessenen
Kosten einer Rechtsverteidigung, zu ersetzen und ihn von allen
Ansprüchen Dritter freizuhalten. Der Illustrator wird jedoch den Auftraggeber
auf mit seinen Leistungen verbundene Rechtsverletzungen hinweisen, sobald
er von diesen positive Kenntnis erlangt. Insbesondere gilt diese Haftungsregelung
für Sachaussagen oder sonstige Beistellungen, die dem Illustrator
vom Auftraggeber vorgegeben oder sonst überlassen werden; im gleichen
Maße haftet der Auftraggeber dafür, dass sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte
sowie gegebenenfalls sonstige erforderliche Rechte an den von
ihm zugelieferten Materialien in erforderlichem Umfang vorliegen.
Soweit die Schadensersatzhaftung des Illustrators nach dem Vorangegangenen
ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die
Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, freien Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.

12. Belegmuster
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Illustrator
mindestens fünf einwandfreie ungefaltete Belegmuster unentgeltlich. Der
Illustrator ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu
verwenden.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Als Erfüllungsort und,soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlichen Gerichtsstand
vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz des Illustrators. Es gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Das Gleiche gilt für Änderungen des Schriftformerfordernisses.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages
berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt für
Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfül- lung von Regelungslücken soll die rechtlich mögliche Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn
und Zweck des Vertrages gewollt hätten.